Wir übernehmen für alle Dachboxen, die von uns vertrieben werden, eine Gewährleistung von 5 Jahren auf die GFK-Verarbeitung gegenüber dem privaten Erstkäufer ab Kaufdatum (siehe Mobila Garantie). Bei gewerblichen Kunden beträgt die Gewährleistung ein Jahr nach Kaufdatum.
Mobila übernimmt während der Gewährleistungsfrist Schäden bei Material und Verarbeitung, indem die beschädigten Teile repariert oder ersetzt werden (dies liegt im Ermessen von Mobila), ohne die dabei anfallenden Kosten an den Erstkäufer weiterzuberechnen, untenstehende Ausschlüsse und Einschränkungen sind zu beachten.
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Rücksendung der Dachbox stehen, hat der Erstkäufer zu tragen. Die Originalrechnung ist vom Erstkäufer vorzulegen. Bei entstandenen Schäden, die nicht im Einflussbereich des Herstellers/Mobila liegen, z. B. nicht sachgemäße Montage oder Anwendung oder Überlastung gemäß der Montage-Anleitung, oder Verletzung der Richtlinien oder der Sicherheitsbestimmungen, haftet Mobila nicht.
Die Gewährleistung greift nicht bei Schäden, die durch Unfälle, Sturm, ungesetzlicher Handhabung des Fahrzeugs oder durch bestehende Schäden am Fahrzeug entstehen oder durch falsche Sicherung der Ladung, anders als von uns empfohlen, entstanden sind.
Der Erstkäufer hat während der Gewährleistung Anspruch auf Reparatur oder auf Ersatz der beschädigten Dachbox. Alle Folgeschäden und zusätzlichen Schäden sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen. Schäden an dem Fahrzeug, an der Fracht oder an anderen Personen und Vermögenswerten sind ebenfalls von dieser Gewährleistung ausgenommen. Nutzung bzw. Montage der Dachbox bei Starkwind geschieht auf eigenes Risiko.
Die Rechte des Erstkäufers werden durch die oben genannten Vorschriften gemäß den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nicht eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für Garantieansprüche, die im Ganzen bestehen bleiben.